Audi RS e-tron GT - Energieverbrauch komb.: 22,1-19,8 kWh/100km; CO₂-Emissionen komb.: 0 g/km; CO₂-Klasse: A

Businesskunden

Selbstständig arbeiten. Ständig profitieren.
Mit Audi Geschäftsleasing

Attraktive Angebote für Businesskunden

Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, weiß Komfort, Sicherheit und ein angenehmes Fahrgefühl zu schätzen. Audi bietet deshalb gewerblichen Einzelkunden attraktive Konditionen für ausgewählte Audi Modelle, die durch Komfort, Sportlichkeit und ihre repräsentative Ausstrahlung ganz auf die Bedürfnisse anspruchsvoller Fahrer zugeschnitten sind.

Bestandteile:

Leasen, finanzieren, profitieren. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen einer starken Marke und entdecken Sie Mobilität mit System.

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Wenn Sie uns über das Kontaktformular ansprechen, d.h. durch Klick auf den nachfolgenden Button Ihre Anfrage übersenden, werden wir Ihre Angaben aus dem Formular zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Verarbeitung Ihrer Daten zu anderen Zwecken oder eine Weiterleitung an Dritte findet nicht statt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 (1) lit b. DSGVO. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier: Datenschutzerklärung.

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Voraussetzungen

Wir sichern Ihre berufliche Mobilität – sichern Sie sich attraktive Konditionen. Audi Business bietet Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder angestellten Berufsträger maßgeschneiderte Gewerbeleasing Angebote für ausgewählte Audi Modelle. Wählen Sie genau den Audi, der zu Ihrer Tätigkeit passt. Profitieren Sie dabei von unseren attraktiven Konditionen und individuellen Lösungen für Ihren Audi als Firmenwagen. Schonen Sie Ihre Ressourcen mit Audi Geschäftsleasing und unseren optionalen Serviceangeboten, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich wichtig ist: Ihren Erfolg.

Zur welcher Gruppe gehören Sie?

Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB

Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:

  • Gewerbeanmeldung
  • Wirtschaftsauskunft
  • Bestätigung der Steuerberatung
  • Handelsregisterauszug

Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten und von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.

Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma erfolgen, bzw. alternativ bei Personengesellschaften auf den Inhaber oder bei Kapitalgesellschaften auf den Geschäftsführer (GmbH/UG) bzw. Vorstand (AG).

Selbstständige Freiberufler

Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:

  • Kammerbestätigung / Mitgliedsausweis der Kammer / Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
  • Wirtschaftsauskunft
  • Bestätigung des Steuerberaters
  • Umsatzsteuernachweis

Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten und von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf den selbstständigen Freiberufler erfolgen.

Selbstständige Land- und Forstwirte

Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:

  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
  • Wirtschaftsauskunft
  • Bestätigung des Steuerberaters
  • Umsatzsteuernachweis

Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten, die Bescheinigung muss außerdem von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.

Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf den selbstständigen Land-/Forstwirt erfolgen.

Angestellte Steuerberater, angestellte Rechtsanwälte, angestellte Wirtschaftsprüfer, angestellte Ärzte und angestellte Architekten

Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:

  • Kammerbestätigung / Mitgliedsausweis der Kammer / Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
  • Wirtschaftsauskunft
  • Bestätigung des Steuerberaters
  • Umsatzsteuernachweis

 Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten und von einem unabhängigen Dritten erstellt werden.

Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Person im Kammerausweis erfolgen.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst zählen nicht zur berechtigten Zielgruppe.

Eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe)

Folgende Unterlagen werden beispielhaft als Nachweis anerkannt:

  • Auszug Genossenschafts-Register / Vereinsregister / Stiftungsverzeichnis
  • Wirtschaftsauskunft
  • Bestätigung des Steuerberaters

Die Bescheinigung muss die Art der Tätigkeit enthalten und von einem unabhängigen Dritten erstellt werden. Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Genossenschaft, den Verein, den Verband bzw. die Stiftung erfolgen.

Unsere Leistungen

  • Laufzeiten von 12 bis 36 Monaten
  • Flexible Sonderzahlung zu Vertragsbeginn – Bonität vorausgesetzt
  • Konstante monatliche Leasingraten
  • Rückgabe des Fahrzeugs an uns

Audi Q5 Sportback - Kraftstoffverbrauch komb.: 9,1-5,6 l/100km; CO₂-Emissionen komb.: 207-147 g/km; CO₂-Klasse: G-E

Ihre Vorteile

  • Schont Kapital und Liquidität
  • Klare Kalkulationsgrundlage und Planbarkeit
  • Leasingkosten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • Kein Gebrauchtwagenrisiko (bei Vertragsform ohne Gebrauchtwagenabrechnung)
  • DEKRA-zertifizierter Rückgabeprozess – informieren Sie sich über die Einzelheiten der Schadenbeurteilung in unserem Schadenkatalog
  • Attraktive Konditionen für Geschäftskunden

Schritt für Schritt: So läuft das Audi Geschäftleasing ab

1. Individuelle Konditionen anfragen

Sie interessieren sich für einen neuen oder gebrauchten Audi im Gewerbeleasing? Dann können Sie sich im ersten Schritt ein individuelles Leasingangebot für Ihr Unternehmen erstellen lassen. Sie wählen die Vertragslaufzeit, die Höhe der Sonderzahlung und im Falle von Kilometerleasing die gewünschte Laufleistung. Unser Konfigurator oder der Ratenrechner in der Audi Börse zeigen Ihnen anschließend die individuelle Rate für Ihr Fahrzeug an. Alternativ unterbreiten wir Ihnen gerne ein persönliches Gewerbeleasing Angebot.

2. Optionale Dienstleistungen auswählen

Auf Wunsch können Sie Ihren Geschäftsleasing-Vertrag mit zusätzlichen Service-Dienstleistungen kombinieren, mit denen Sie noch komfortabler unterwegs sind. Von der KFZ-Versicherung über eine Anschlussgarantie bis hin zum Wartungspaket – bei uns finden Sie viele Services rund um Ihr Auto.

3. Fahrzeug bestellen

Sobald Sie die Bestellung für Ihr Leasing-Geschäftsfahrzeug getätigt haben, wird sie durch die Audi Leasing als Leasinggeber geprüft. Wenn der Leasingvertrag zustande kommt, bestellen wir für Sie das Fahrzeug direkt beim Hersteller. Schnell verfügbare Neu- und Gebrauchtwagen können kurzfristig auf Sie als Leasingnehmer zugelassen werden.

4. Audi fahren

Während der Vertragslaufzeit nutzen Sie Ihren neuen Firmenwagen entsprechend Ihrer Bedürfnisse und halten ihn in Schuss. Als Fahrzeughalter kommen Sie für alle laufenden Kosten wie Treibstoff, Versicherung und Steuern auf. Zu Ihren Pflichten als Leasingnehmer gehört es auch, dass Sie sich um die anfallenden Wartungen und Inspektionen für Ihr Geschäftsfahrzeug kümmern. Unsere Servicepakete bieten hier noch bessere Planbarkeit durch konstante monatliche Raten.

5. Fahrzeugrückgabe

Am Ende der Laufzeit geben Sie Ihren Audi einfach an uns zurück. Bei der Rückgabe protokolliert eine unabhängige Gutachterorganisation den Zustand des Fahrzeugs nach einem DEKRA-zertifizierten Regelwerk. Anschließend erstellt die Audi Leasing als Leasinggeber die finale Abrechnung. Je nach gefahrenen Kilometern erhalten Sie eine Erstattung oder müssen eine Nachzahlung leisten. Bei etwaigen Minderwerten müssen Sie diese erstatten.

FAQ Gewerbeleasing

Welche Vorteile hat Gewerbeleasing?

Gute Planbarkeit, hohe Flexibilität und die Möglichkeit, regelmäßig unkompliziert auf ein aktuelles Modell zu wechseln – diese Vorteile von Leasing haben in den vergangenen Jahren immer mehr Autofahrer erkannt und sich für Leasing statt Finanzierung entschieden. Selbst Privatkunden leasen heute immer häufiger. Für Geschäftskunden war Leasing immer schon eine attraktive Finanzierungsform. Denn Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige profitieren von einem zusätzlichen Vorteil des Gewerbeleasings: Ein geleastes Auto muss nicht über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Vielmehr können die monatlichen Leasingraten sofort als Betriebsausgaben angesetzt werden. Die Kosten, die für Ihr Geschäftsfahrzeug anfallen, mindern also Ihren Gewinn in dem Monat, in dem sie auch tatsächlich anfallen. Bei einer Finanzierung oder bei einem Barkauf ist das nicht der Fall.

Geschäftsleasing kann also steuerliche Vorteile bieten. Im Vergleich zum Barkauf schont Leasing zudem die Liquidität Ihres Unternehmens. Denn Sie erwerben kein Fahrzeug, sondern zahlen lediglich monatliche Raten für die Fahrzeugüberlassung.

Wo finde ich die Gewerbeleasing Angebote von Audi Berlin?

Angebote für gewerbliche Kunden können Sie direkt bei uns anfragen oder in den Wagenbörsen auswählen. Dort gehen Sie nach Auswahl des Wunschfahrzeugs auf Rate berechnen und lassen sich dort die Rate für GeschäftsfahrzeugLeasing anzeigen.

Zu der Neuwagenbörse >

Zu der Gebrauchtwagenbörse >

Angebote für gewerbliche Kunden können Sie direkt bei uns anfragen oder in den Wagenbörsen auswählen. Dort gehen Sie nach Auswahl des Wunschfahrzeugs auf Rate berechnen und lassen sich dort die Rate für GeschäftsfahrzeugLeasing anzeigen. Zu der Neuwagenbörse > Zu der Gebrauchtwagenbörse >

Beim Geschäftsleasing können Firmenkunden in der Regel zwischen zwei Vertragsarten wählen: Auf der einen Seite gibt es Geschäftsleasing mit Gebrauchtwagen-Abrechnung, das häufig auch Restwertleasing genannt wird. Auf der anderen Seite gibt es die Variante ohne Gebrauchtwagen-Abrechnung, die auch als Kilometerleasing bezeichnet wird.

Beim Restwertleasing wird zu Vertragsbeginn geschätzt, welchen Wert das Auto am Ende noch haben wird. Bei der Rückgabe wird dann mit einem neutralen Gutachten der tatsächliche Wert ermittelt. Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe weniger wert als angenommen, müssen Firmenkunden die Differenz zahlen. Liegt der Wert über der anfänglichen Schätzung, gibt es eine Erstattung. Das Risiko, wie sich der Fahrzeugwert entwickelt, liegt beim Restwertleasing also auf Seite der Kunden.

Anders beim Kilometerleasing: Hier wird bei Vertragsabschluss die voraussichtliche Laufleistung festgelegt, die das Fahrzeug bei der Rückgabe haben wird. Bei der Abrechnung wird dann die tatsächliche Kilometeranzahl mit der vereinbarten Laufleistung verglichen. Liegt die Differenz außerhalb der Toleranzzone von 2.500 Kilometern, werden die Mehrkilometer in Rechnung gestellt oder Minderkilometer bis zu einer Obergrenze von 10.000 Kilometern erstattet. Da die Preise für Mehr- oder Minderkilometer ebenfalls bereits bei Vertragsabschluss vereinbart werden, haben Kunden die volle Kostenkontrolle und das Restwertrisiko liegt auf Seiten des Leasinggebers.

Beim Leasing mit Privatleuten hat sich die Vertragsform Kilometerleasing inzwischen durchgesetzt, da diese Abrechnung für Verbraucher ein geringeres Risiko bedeutet. Im Gewerbeleasing bietet Audi weiterhin auch Verträge mit Gebrauchtwagen-Abrechnung an. Denn je nach Einsatzzweck kann die klassische Form des Restwertleasings auch Vorteile haben. Anders als Privatleute können viele Firmen nur schwer abschätzen, wie viel ein Leasingfahrzeug tatsächlich fahren wird. Wenn zum Beispiel die Auftragslage schwankt oder die Standorte der Kunden wechseln, kann für Firmen das Geschäftsleasing mit Restwert-Abrechnung die attraktivere Variante sein.

* Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Neufahrzeug.

EINE GESELLSCHAFT DER

VGRD Gruppe

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