THG-Prämie1 erhalten

Profitieren Sie als Halter_in eines vollelektrischen Fahrzeugs vom Verkauf2 der dazugehörigen, jährlichen THG-Quote (sog. Treibhausgasminderungsquote).

Bitte wählen Sie einen Standort

Die THG-Quote ist ein Klimaschutz-Instrument der deutschen Bundesregierung, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor schrittweise zu senken. Die THG-Quote gilt für Mineralölkonzerne, die in Deutschland fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen und verpflichtet die Unternehmen dazu, die durch ihre Produkte verursachten CO₂-Emissionen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Die quotenpflichtigen Mineralölkonzerne können die gesetzlichen CO₂-Einsparungsziele allein oft nicht erreichen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie THG-Quoten handeln, etwa mit Unternehmen, die Ökostrom produzieren.

Seit Anfang 2022 dürfen sich auch private E-Fahrzeughalter_innen am Quotenhandel beteiligen. Das heißt: Wer ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, kann seine Treibhausgaseinsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. Das Zertifikat für die THG-Quote können die Halter selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Dies ist mit einem gewissen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden. Daher kann der Elli Treibhausgasminderungsquoten Service Sie hierbei unterstützen – Sie verkaufen2 Ihre THG-Quote an Elli und erhalten im Gegenzug eine attraktive Prämie1.

So einfach geht es: Elektroauto registrieren und Prämie1 sichern:

  1. Sie wählen Ihren Standort aus
  2. Wählen Ihre Wunschprämie aus
  3. Laden Ihren Fahrzeugschein hoch
  4. Ergänzen persönliche Daten 
  5. Fertig! Entspannt auf die Prämie freuen

Als Halter eines Elektroautos stehen Ihnen Erlöse aufgrund der CO₂-Einsparungen des Fahrzeugs zu. Diese stammen aus Zahlungen der Mineralölkonzerne, die ihre CO₂-Emissionen ausgleichen müssen. Dazu kaufen sie unter anderem Zertifikate alternativer Krafstoffe, wie Ladestrom. In Deutschland ist dies mit der sogenannten Treibhausgas (THG)-Quote geregelt. Durch uns können Sie daran teilhaben. Wir regeln die komplette Abwicklung mit den Behörden für Sie.

Mit Wunschprämie für nachhaltigere Mobilität belohnt werden!

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungsquote (THG) schreibt seit 2015 Mineralölunternehmen Ziele zur Einsparung von CO2-Emissionen vor. Damit dient sie als gesetzliches Instrument zur Minderung von CO2-Ausstößen im Verkehrssektor und zur Erreichung der Klimaziele. Elektroautobesitzer:Innen können von der THG-Quote profitieren, indem sie die ihre Zertifikate für die Verwendung alternativer Kraftstoffe (Strom) ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen. So verdient Ihr Elektroauto für Sie Geld.

Wie oft kann ich meine THG-Quote verkaufen?

Die THG-Quote kann aktuell einmal pro Jahr vermarktet werden. Wenn Sie mit uns einen Vertrag abschließen, informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie auch im nächsten Jahr von Ihrer THG-Quote profitieren können. Bis dahin können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Wer kann die THG-Quote verkaufen?

Alle Fahrzeughalter:innen von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen können ihre THG-Quote verkaufen. Elli übernimmt für Sie den Verkauf und die Vermarktung der Quote.

Was benötige ich zum Verkauf meiner Quote?

Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu den THG-Erlösen auf einfache Weise: Um Ihre jährliche E-Prämie zu erhalten, benötigen Sie bei Elli lediglich ein Foto oder einen Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie wenige Minuten Zeit, um sich über das Anmeldeformular zu registrieren und Ihren Antrag online einzureichen. Die Vermarktung Ihrer THG-Quote wird von Elli (Volkswagen Group Charging GmbH) übernommen.

¹ Aktuell gesicherter Prämienbetrag. Die zukünftige Entwicklung unterliegt den Schwankungen des Marktpreises.
 
² Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist die Volkswagen Group Charging GmbH (Elli), Mollstraße 1, 10178 Berlin
 Nach Abschluss eines THG Quoten-Vertrages mit der Volkswagen Group Charging GmbH kümmert sich diese um die Bescheinigung der THG-Quote des auf Sie zugelassenen vollelektrischen Fahrzeugs i.S.d. § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV durch das Umweltbundesamt und vermarktet die zertifizierte THG-Quote im Anschluss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an quotenpflichtige Unternehmen. Nach Bescheinigung der abgetretenen THG-Quote  durch das Bundesumweltamt und deren Bestätigung erhalten Sie im Gegenzug von der ELLI Group GmbH die von Ihnen gewählte Prämie laut THG Quoten-Vertrag (z.B. Auszahlung, Gutschein, Gutschrift ). Während der Vertragslaufzeit darf kein Dritter mit der Vermarktung der THG-Quote beauftragt werden und die Prämie laut THG-Quoten-Vertrag kann nur einmal pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit des THG Quoten-Vertrag beträgt 12 Monaten nach Vertragsabschluss . Diese verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Danach kann der THG Quoten-Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
 Weitere Voraussetzungen und alle weiteren Informationen und Konditionen entnehmen Sie den AGBs und Datenschutzbestimmungen von Elli.
 
³ Gültigkeit 3 Jahre nach letzter Aufladung.
*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.deunentgeltlich erhältlich ist.

* Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Neufahrzeug.

EINE GESELLSCHAFT DER

VGRD Gruppe

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