¹ Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen Audi e-tron 50 quattro*, Audi e-tron Sportback 50 quattro* durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird mit dem Umweltbonus inklusive Innovationsprämie gefördert, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zugelassen und der Erwerb nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ausnahme: der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen, wobei es aber zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch zu keiner Auszahlung gekommen sein darf. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragstellerin zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben. Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für den Audi e-tron 50 quattro* und Audi e-tron Sportback 50 quattro* insgesamt 7.500 Euro. Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens der AUDI AG direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) werden nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden.
Der Erwerb (Kauf sowie Finanzierung oder Leasing; bei Finanzierung oder Leasing über die Audi Leasing oder die Audi Bank nur bei einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten) eines neuen Audi e-tron 55*, Audi e-tron Sportback 55*, Audi e-tron S* oder Audi e-tron S Sportback* durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine (ausgeschlossen sind die öffentliche Hand - wie Bund, Länder und Kommunen - sowie Autovermieter) in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 wird mit der Elektro Prämie Audi e-tron 55* und Audi e-tron S* gefördert. Die Prämie beträgt 7.500 € netto und wird bei Kauf, Leasing und Finanzierung vom teilnehmenden Audi Partner als Nachlass angerechnet. Das Fahrzeug muss bis spätestens 30.09.2022 zugelassen werden. Eine Verlängerung der Aktion bleibt ausdrücklich vorbehalten.
* Verbrauchs- und Emissionswerte:
Audi e-tron 50 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,8 - 21,4 (NEFZ); 25,8 - 21,7 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0 Audi e-tron Sportback 50 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 23,5 - 20,9 (NEFZ); 25,5 - 21,0 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0 Audi e-tron 55 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 24,3 - 22,0 (NEFZ); 26,1 - 22,2 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0 Audi e-tron Sportback 55 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 24,0 - 21,6 (NEFZ); 25,9 - 21,5 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0 Audi e-tron S: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 26,3–25,1 (NEFZ); 28,4–26,2 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0 Audi e-tron S Sportback: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 26,0–24,6 (NEFZ); 28,1–25,8 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
² Garantie für Hochvoltbatterien für Plug-In-Hybrid-Vehicles der AUDI AG
Ergänzend zur umseitig dargestellten Audi Garantie übernimmt die AUDI AG für die Hochvoltbatterie von Neufahrzeugen hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit eine Garantie für 8 Jahre nach der Erstauslieferung bzw. für die ersten 160.000 km Fahrleistung, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt.Eine Verringerung des Netto-Batterieenergieinhalts innerhalb des Garantiezeitraums ist bauteilbedingt und stellt keinen Mangel im Sinne dieser Garantie dar.
Die Garantie für die Hochvoltbatterie gilt nicht, sofern der Mangel dadurch entstanden ist, dass die Batterie nicht ordnungsgemäß genutzt, behandelt oder gewartet wurde. Dieses gilt insbesondere für das Laden der Batterie.
Garantie für Hochvoltbatterien für Battery-Electric-Vehicle der AUDI AG
Ergänzend zur Audi Neuwagengarantie übernimmt die AUDI AG zugunsten des Käufers eines fabrikneuen, elektrisch betrieben BEV2-Fahrzeugs für die Hochvoltbatterie eine Garantie für acht Jahre nach der erstmaligen Auslieferung bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches dieser beiden Ereignisse zuerst eintritt, hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit und im Falle eines übermäßigen Verlustes des Netto-Batterieenergieinhalts (siehe dazu Ziffer 2).
Der Garantiefall, der dem Käufer erlaubt, die kostenlose Mangelbeseitigung zu verlangen, tritt immer dann ein, wenn der Netto-Restenergieinhalt der Batterie unter 70% bezogen auf den Auslieferungszustand fällt. Tritt der Garantiefall ein, besteht ein Anspruch auf Mangelbeseitigung, wie im Folgenden unter 2. beschrieben.
Der Batterieenergieinhalt in kWh (Nachweis über eine Batterieenergieinhaltsmessung) und damit die Leistungsfähigkeit einer Lithium-Ionen Hochvoltbatterie sinkt technisch bedingt über die Nutzungsdauer (natürlicher Verschleiß). Ergibt eine Batterieenergieinhaltsmessung der Hochvoltbatterie bei einem Audi Servicepartner innerhalb des Garantiezeitraums (8 Jahre, 160.000 km, s.o.), dass der Netto-Batterieenergieinhalt zum unten genannten Zeitpunkt unterhalb der 70%-Schwelle liegt, wird in Abhängigkeit von der verstrichenen Nutzungs-zeit/Laufleistung der Batterie der Netto-Batterieenergieinhalt wieder auf die in der folgenden Übersicht genannten Werte angehoben.
SOH* of Health bis 3 Jahre o. 60.000 km / 40.000mi
|
SOH* bis 5 Jahre o. 100.000 km / 60.000 mi
|
SOH* bis 8 Jahre o. 160.000 km / 100.000 mi
|
Audi e-tron 50/55/S
|
78 %
|
74 %
|
70 %
|
Audi e-tron GT
|
80 %
|
--
|
70 %
|
Audi RS e-tron GT
|
80 %
|
--
|
70 %
|
Audi Q4 e-tron/SB e-tron
|
In Klärung
|
In Klärung
|
In Klärung
|
SOH* - State of Health